Bleaching
Für Ihr schönstes Lächeln
Strahlend weiße Zähne stehen für Attraktivität und Sympathie, gelbe Zähne hingegen gelten als unästhetisch. Nicht nur die Form der Zähne, auch die Farbe ist von Mensch zu Mensch verschieden. Bleibende Zähne sind von Natur aus nicht so weiß wie die Milchzähne, im Laufe des Lebens wirken sich Farbstoffe, wie beispielsweise Tee, Rotwein, Nikotin und Kaffee oder bestimmte Arzneimittel negativ auf die Zahnfarbe aus. In vielen Fällen können die Verfärbungen durch die Zahnpflege zu Hause nicht mehr entfernen werden und auch eine professionelle Zahnreinigung lässt die Zähne nicht mehr erstrahlen – hier hilft nur noch das Bleaching beim Zahnarzt.
Gleichmäßige und gelbliche Verfärbungen lassen sich leichter aufhellen, als horizontale Streifen und weißliche Flecken. Wichtig ist, dass die Zähne frei von Karies sind, sonst können die chemischen Stoffe beim Bleaching weitere Schäden verursachen. Das Zahnfleisch muss ebenfalls gesund sein, es sollten keine Zahnfleischtaschen und kein Zahnfleischbluten vorliegen. Verblendungen aus Keramik (Brücken oder Kronen) und Zahnfüllungen lassen sich nicht bleachen. Das hat zur Folge, dass diese Zähne nach dem Bleaching unter Umständen dunkler sind als die anderen Zähne und möglicherweise durch neue Füllungen korrigiert werden müssen. Sind die Zähne sehr empfindlich, zum Beispiel durch freiliegende Zahnhälse, kann ein aggressives Bleaching die Symptome verschlimmern. Aus diesem Grund führt der Zahnarzt vor dem Eingriff eine Untersuchung des Mundraumes durch.
Das Bleaching erfolgt durch die Stoffe Wasserstoffperoxid bzw. Carbamidperoxid. Diese dringen in den Zahnschmelz ein und setzen Radikale frei, die den Farbstoff im Zahn oxidieren lassen. Hierdurch wird die farbgebende Wirkung aufgehoben und die Zähne erstrahlen in neuem Glanz.
Um die Zähne aufzuhellen, stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung. Manche Mittel werden nur in der Zahnarztpraxis verwendet – das sogenannte „In-Office-Bleaching“, zusätzlich bieten Zahnärzte auch ein Bleaching für zu Hause an – das „Home-Bleaching“.
Die Wirksamkeit hängt von der Konzentration des Mittels ab. Eine niedrige Dosierung bleicht die Zähne weniger und der Effekt hält nicht so lange an. Welche Methode und welche Dosis am besten geeignet ist, hängt von dem gewünschten Ergebnis und dem Zustand der Zähne ab und kann nur vom Zahnarzt entschieden werden.
Beim Home-Bleaching wird durch den Zahnarzt eine passgenaue Schiene hergestellt, die zu Hause jeden Tag vor dem Tragen mit einem Bleichmittel gefüllt wird. Die Schiene muss – je nach Konzentration des Mittels – eine bis acht Stunden getragen werden. Für eine Aufhellung werden rund 15 Behandlungen benötigt. Laut der Bundeszahnärztekammer sollte die Behandlung nicht länger als vier bis sechs Wochen durchgeführt werden. Anschließend empfiehlt sich eine Fluoridierungsbehandlung, um den Zahnschmelz zu kräftigen.
Beim Bleaching in der Zahnarztpraxis wird zuerst der Zahnfleischrand abgedeckt, anschließend werden die Zähne mit einem hochdosierten Bleachingmittel behandelt. In vielen Fällen erfolgt die Behandlung unter der Einwirkung von Licht auf der Zahnoberfläche. Nach ca. 15 – 30 Minuten wird das Bleachingmittel wieder von den Zähnen entfernt. Auch bei diesem Verfahren sollte im Anschluss eine Fluoridierung der Zahnoberfläche erfolgen. Wurzelbehandelte oder abgestorbene Zähne sind oft dunkler als die Nachbarzähne, aber auch hier helfen spezielle Bleachingverfahren. Die Bleichsubstanz wird direkt in den betroffenen Zahn eingebracht und hellt den Zahn von innen auf.
Zu Beginn der Behandlung tritt eine deutliche Aufhellung der Zähne auf, die nach einigen Jahren durch den Genuss von Wein, Tee, Nikotin und Kaffee reduziert wird. Dann kann eine erneute Aufhellung erfolgen.
Die Zahnhälse und Zähne können nach dem Bleaching empfindlicher für bestimmte Reize, wie Saures, Kälte, Süßes und Wärme werden. Diese Empfindlichkeit kann aber durch Fluoridierungsmaßnahmen behoben werden. Wird ein Bleaching nicht zur oft durchgeführt, wird die Zahnsubstanz nicht beeinträchtigt.
Menschen mit Zahnnerven, die an der Zahnoberfläche liegen, Rissen oder sehr empfindlichen Zähnen sollten kein Bleaching durchführen. Das gilt ebenso für Schwangere und Zahnspangenträger.