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Zahnkronen

Qualitätszahnersatz aus Meisterhand


Mit dem Begriff Zahnkrone wird eine Ummantelung des Zahnes beschrieben, die für den Schutz und die Wiederherstellung eines Zahnes sorgt. Die Wiederherstellung der Funktion und der Form dient dem wichtigen Zahnerhalt. Für eine Zahnkrone werden unterschiedliche Materialien verwendet: Bei einer Metallkrone kommt Stahl, Gold oder Titan zum Einsatz. Verblendkronen bestehen aus einer Keramikverblendung und einem Metallgerüst. Für eine Vollkeramikkrone werden Glas-, Aluminium- und Feldspatkeramik oder Zirkon verwendet. Des Weiteren können Zahnkronen auch aus Kunststoff bestehen. Falls notwendig kann die Zahnkrone ein Teil einer festsitzenden Brücke sein.


Vollkeramikkronen werden überwiegend im Bereich der Frontzähne eingesetzt. Aufgrund der verbesserten Technologien und der steigenden Goldpreise sind Vollkeramiken heutzutage besonders beliebt und populär. Keramik ist aber nicht gleich Keramik. Zirkonoxidkeramik ist hochfest, wenn es um die Ästhetik und den Transparenzgrad geht, sind Feldspat-, Glas-, oder Alumiumoxidkeramiken eine sehr gute Wahl.

Metallkronen (Goldzahn) sind die älteste Kronenform. Durch die steigenden Goldpreise sind diese mittlerweile aber relativ teuer geworden und auch die Ästhetik lässt zu wünschen übrig. Im Bereich der günstigen Kronenversorgung ist die Stahlkrone unverzichtbar. Titankronen hingegen werden wegen des grauschwarzen Aussehens und der schwierigeren Herstellung nicht sehr häufig verwendet. Werden Metallkronen mit einer zahnfarbenen Keramik ummantelt, wird diese Art der Zahnkrone auch Verblendkrone genannt. Da Kunststoff in Bezug auf den Abrieb nicht so langlebig ist, wird das Material in der Regel nur in den nicht sehr kaubelasteten Bereichen eingesetzt. Kunststoffe können sich im Laufe der Zeit zudem etwas verfärben.

Nach einer Vorbehandlung (unter Umständen muss eine Wurzelbehandlung, Kariestherapie oder Parodontosebehandlung durchgeführt werden), wird der Zahn beschliffen. Im Anschluss nimmt der Zahnarzt einen Abdruck des Gebisses. Im Zahnlabor wird nun anhand des Abdruckmaterials die Zahnkrone gefertigt. Nach Fertigstellung wird die Zahnkrone einzementiert und so dauerhaft angepasst. Für die Übergangszeit erhält der Patient eine provisorische Krone.

Gründe für das Einsetzen einer Zahnkrone:
– Stabilisierung und Schutz eines Zahnes
– Wiederherstellung der Gebissfunktion
– Zur Verbesserung der Ästhetik

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Zahnkronen befundorientierte Festzuschüsse. Unabhängig von der Art der jeweiligen Zahnkrone wird ein gesetzlich festgelegter Betrag gezahlt. Der Patient muss also die Kosten für die Krone abzüglich des Festzuschusses zahlen. Es gibt allerdings einen Unterschied hinsichtlich der Art der Überkronung. Für regelmäßig dokumentierte Zahnuntersuchungen im Bonusheft über 5 Jahre gibt es von der Krankenkasse eine 20 Prozent höhere Bezuschussung, bei 10 Jahren kommt der Patient in den Genuss von einer 30 Prozent höheren Bezuschussung. Härtefälle (Sozialhilfe, Niedrigeinkommen) erhalten den doppelten Zuschuss. Zur Sicherung des Festzuschusses muss vor der Behandlung der sogenannte Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse vorgelegt werden.

– Die Teilkrone umfasst nur einen bestimmten Teil des Zahnes
– Die Vollgusskrone ummantelt den kompletten Zahn. Hergestellt wird sie in einem Guss
– Die Stiftkrone wird mit einem gegossenen oder gedrehten Stift in der Zahnwurzel verankert
– Die Verblendkrone hat als Gerüst eine Goldhülse, die mit Kunststoff oder Porzellan überzogen wird
– Die Mantelkrone schützt den Zahn ähnlich wie ein Mantel, besteht sie aus Porzellan, wird sie auch als Jacketkrone bezeichnet

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